Aktuelle Nachrichten - Wasserzähleraustausch

Zur Sicherstellung der Messgenauigkeit ist der Wasserverband Baldham aufgrund des Eichgesetzes gehalten, in diesem Jahr alle Wasserzähler im Versorgungsgebiet des Verbandes, die im Jahr 2018 oder früher installiert wurden, auszutauschen.

Die von dem Austausch Betroffenen wurden durch den Wasserverband bereits durch ein entsprechendes Ankündigungsschreiben informiert.

Wir bitten zu beachten, dass der Wasserzähler frei zugänglich sein muss und nicht mit Regalen o.ä. überbaut sein darf.

Zur Dokumentation des Zählerstandes des auszubauenden Zählers bzw. der Zählernummer des neuen Zählers werden beide Zähler, d.h. vor bzw. nach dem Austauschvorgang, fotografiert.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.

Gebühren/Beiträge

Gebühr Wasserverbrauch ab 01.11.2022
Wasserpreis 0,80 €/m³ zuzüglich derzeit
7 % MwSt (0,06 €/m³) = 0,86 €/m³

Grundgebühr Zähler/monatlich
Größe m³/h netto + 7 % MwSt = brutto
≤ 5 2,80 € + 0,20 € = 3,00 €
≤ 10 4,67 € + 0,33 € = 5,00 €
> 10 35,51 € + 2,49 € = 38,00 €

Die monatsbezogene erhobene Grundgebühr bemisst sich nach der Größe des eingebauten Wasserzählers, meist handelt es sich um Zähler bis 5 m³.
Grundgebühr Zähler/jährlich
Größe m³/h netto + 7 % MwSt = brutto
≤ 5 33,64 € + 2,36 € = 36,00 €
≤ 10 56,07 € + 3,93 € = 60,00 €
> 10 426,12 € + 29,83 € = 455,95 €

Die jahresbezogene erhobene Grundgebühr bemisst sich nach der Größe des eingebauten Wasserzählers, meist handelt es sich um Zähler bis 5 m³.

Weiteres zur Verbrauchsgebühr unter: Beitrags- und Gebührensatzung, §13
Weiteres zur Grundgebühr unter: Beitrags- und Gebührensatzung, Abschnitt II

Abfrage individueller Verbräuche

Für jedes Wohnobjekt/Abnehmerstelle werden angezeigt: Wasserverbrauch; Zähler-Nummer, -Einbaudatum, -Eichgültigkeit. (Weitere Daten werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt)